Ethik
Gute Versicherungsmaklerpraxis
Als Versicherungsmakler müssen das Unternehmen und seine Mitarbeiter stets in Übereinstimmung mit dem Versicherungsvertriebsgesetz und somit im Einklang mit guter Versicherungsmaklerpraxis handeln, sowie ergänzenden Vorschriften wie Richtlinien und allgemeinen Ratschlägen folgen. Darüber hinaus müssen das Unternehmen und seine Mitarbeiter stets den Statuten des schwedischen Verbands der Versicherungsmakler (SFM) folgen, in denen ethische Regeln einen wichtigen Bestandteil bilden.
Als Versicherungsmakler dürfen das Unternehmen und seine Mitarbeiter nur gemäß den von der Finansinspektionen (schwedische Finanzaufsichtsbehörde) erteilten und beim Bolagsverket registrierten Genehmigungen tätig werden. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter müssen die Interessen des Auftraggebers vertreten. Im Falle eines Interessenkonflikts sind die Interessen des Kunden vorrangig zu behandeln. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter dürfen niemals unbefugte Offenlegungen über Kundenverhältnisse machen, von denen das Unternehmen und seine Mitarbeiter Kenntnis erlangt haben.
Das Unternehmen und seine Mitarbeiter informieren Kunden und dokumentieren Kundenangelegenheiten gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften. Im Zusammenhang mit einer Kundenangelegenheit werden Informationen darüber bereitgestellt, wer für Beschwerden verantwortlich ist, damit der Kunde weiß, an wen eine eventuelle Unzufriedenheit mit der Vermittlung gerichtet werden soll. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter müssen alle Kundenangelegenheiten stets mit größtmöglicher Sachkenntnis, Sorgfalt und unverzüglich behandeln.
Das Unternehmen und seine Mitarbeiter dürfen keine Geschenke annehmen, die gegen geltende Bestechungsvorschriften verstoßen, unabhängig davon, ob die Geschenke von Auftraggebern, Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften oder anderen stammen. Die Mitarbeiter des Unternehmens dürfen außerhalb ihrer Anstellung keine Aufträge annehmen, die das öffentliche Vertrauen in den Betrieb schädigen könnten.
Das Unternehmen muss bei Änderungen des Betriebs, der Vorschriften usw. diese Richtlinien überarbeiten und anpassen, damit sie für den Betrieb relevant bleiben. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt dieser Richtlinien informiert sind. Bei Unsicherheit darüber, ob eine Handlung mit den festgelegten ethischen Richtlinien übereinstimmt, soll sich der Mitarbeiter an seinen unmittelbaren Vorgesetzten wenden. Wenn kein Vorgesetzter verfügbar ist, kann SFM um Rat gefragt werden.
Diese Richtlinien wurden vom Vorstand am 1. April 2018 festgelegt.